Rechtsprechung
   RG, 25.02.1933 - V 417/32   

Zitiervorschläge
https://dejure.org/1933,560
RG, 25.02.1933 - V 417/32 (https://dejure.org/1933,560)
RG, Entscheidung vom 25.02.1933 - V 417/32 (https://dejure.org/1933,560)
RG, Entscheidung vom 25. Februar 1933 - V 417/32 (https://dejure.org/1933,560)
Tipp: Um den Kurzlink (hier: https://dejure.org/1933,560) schnell in die Zwischenablage zu kopieren, können Sie die Tastenkombination Alt + R verwenden - auch ohne diesen Bereich zu öffnen.

Volltextveröffentlichungen (2)

Papierfundstellen

  • RGZ 140, 60
 
Sortierung



Kontextvorschau





Hinweis: Klicken Sie auf das Sprechblasensymbol, um eine Kontextvorschau im Fließtext zu sehen. Um alle zu sehen, genügt ein Doppelklick.

Wird zitiert von ... (3)

  • BGH, 15.06.1993 - XI ZR 111/92

    Umfang der Berufungsbegründung bei mehreren prozessualen Ansprüchen -

    Die Rechtsprechung hat vielmehr wiederholt Vereinbarungen, die sich in der Einräumung eines Zahlungsanspruchs erschöpfen, dann als Altenteil anerkannt, wenn die auf persönliche Versorgung ausgerichtete soziale Motivation und nicht die synallagmatische Verknüpfung von Leistung und Gegenleistung im Vordergrund stand (vgl. RGZ 128, 198, 203; 140, 60, 63; BGH, Urteil vom 17. April 1984 - IX ZR 47/83 - WM 1984, 878, 880; zum Versorgungszweck.
  • BFH, 25.04.1990 - X R 38/86

    Altenteilsleistungen als dauernde Last abziehbar, auch wenn Abänderbarkeit der

    Das RG hat sogar bloße Zahlungsansprüche des Versorgungsberechtigten als für das Altenteil ausreichend angesehen, sofern im übrigen zwischen den Beteiligten der Vermögensübergabe eine persönliche Bindung bestand (Beschluß vom 9. April 1930 V B 33/29, RGZ 128, 198, 203; Urteil vom 25. Februar 1933 V 417/32, RGZ 140, 60, 63).
  • BGH, 04.12.2009 - V ZR 9/09

    Zahlungsanspruch eines erwachsenen Kindes gegen den eigenen Bruder aus

    Der Abtretbarkeit von Geldforderungen aus einem Altenteil steht jedoch die Vorschrift des § 399 Abs. 1 BGB nicht entgegen, selbst dann nicht, wenn das Altenteil sowohl höchst persönliche als auch auf Zahlung gerichtete Ansprüche gewährt (RGZ 140, 60, 63 f.).
Haben Sie eine Ergänzung? Oder haben Sie einen Fehler gefunden? Schreiben Sie uns.
Sie können auswählen (Maus oder Pfeiltasten):
(Liste aufgrund Ihrer bisherigen Eingabe)
Komplette Übersicht